Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB "Beim Bergfreund" gemäß den Empfehlungen des DTV.

 

Aus dem Gastaufnahmevertrag ergeben sich Rechte und Pflichten: Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und von uns – BEIM BERGFREUND - akzeptierte Ferienwohnungsbestellung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungsvertrag.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Gastaufnahmevertrag
    Sobald der Gast gegenüber „Beim Bergfreund“ bucht, wird ein Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit der Gast eine Personenanzahl angibt. Zur Rechtssicherheit wird eine schriftliche Buchungsbestätigung, die vom Gast zu unterschreiben ist, empfohlen; aufgrund der Zunahme des Online-Schriftverkehrs wird diese durch eine Bestätigung per Fax oder email ersetzt.
      
  2. Vereinbarte Leistungen
    Das Leistungsangebot von „Beim Bergfreund“ bezieht sich auf die Buchungszeit, die Bereitstellung einer namentlich benannten Ferienwohnung mit Preisangabe für eine benannte Personenanzahl. Die in Promotion- oder Werbeflächen angegebenen Preise sind nicht verbindlich und bedürfen der konkreten Bestätigung. Die Preisangabe beinhaltet nur die Leistungen von „Beim Bergfreund“ und nicht örtlich anfallende Verwaltungsgebühren, wie z.B. Kurabgabe, Kurtaxe, etc. Diese hat der Gast separat zu bezahlen und bedarf nicht der Bestätigung des Vermieters.
      
  3. Leistungserbringung
    Gegenstand und Leistung des Vertrages werden für jede Wohnung nach Tagen und Personen angeboten und berechnet. Die Mietung einer Ferienwohnung berechtigt nicht, über das Angebot hinausgehende Personen mit aufzunehmen. Eine über den Vertrag hinausgehende Personenanzahl wird gesondert berechnet.
    Beim Bergfreund hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Angebot bezeichnet und/oder in der Reservierung / Gastaufnahmevertrag angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls aus Versehen eine Wohnung doppelt vergeben wurde, wird Beim Bergfreund für eine gleichwertige oder besseren Ersatz sorgen, ohne das der Gast ist berechtigt ist Schadensersatz zu verlangen. Beim Bergfreund behält sich vor, bei der Mitnahme von nicht angemeldeten Haustieren den Vertrag zu lösen und eine Schadenersatzpflicht vom Mieter gem. Ziff. 5. zu verlangen.
     
  4. Preise und Preisdarstellung
    Bei Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen wird der Preis pro Wohneinheit, Personenanzahl und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben.
     
    Erstaunlicherweise finden sich in den Urlaubskatalogen die unterschiedlichsten Preisdarstellungen: mal inklusive Nebenkosten, mal zuzüglich Nebenkosten. Dabei wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss. Das heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten.
     
    Die Kurtaxe wird lt. Empfehlung des DTV getrennt vom Mietpreis berechnet. Dieser Verpflichtung kommt „Beim Bergfreund“ nach, indem die Preisbezeichnungen Komplettpreise inklusive aller Nebenkosten pro Tag auf der Basis einer definierten Personenanzahl ist. Lediglich die Kurtaxe wird separat berechnet.
     
  5. Vertragseinhaltung
    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Beim Bergfreund und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen; der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.
     
  6. Rücktritt/Storno/Schadenersatz
    Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, dem Vermieter „Beim Bergfreund“ den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Vorzeitige Abreise, aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbinden den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung gem. Ziffer 4. 
    Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Strom, Heizung. Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist ausgeschlossen. 
     
    Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (Stornierung, Nichtbezug) der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der dem Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 - 20% des vereinbarten Preises.
    Bei Stornierungen ab einer Woche vor Anreise erhebt der Beherbergungsbetrieb 90 % des vereinbarten Preises, es sei denn, die Ferienwohnung kann anderweitig kurzfristig vermietet werden.

    Dem Gast wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

    Der Beherbergungsbetrieb „Beim Bergfreund“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten soweit ihm ein schuldhaftes Unterlassen zur Last gelegt werden kann. Als Verschulden kommen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Beim Bergfreund seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung – oder keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.
     
    Als „Schadenersatzpreis“ wird gemäß der Empfehlung des DTV ein pauschaler Abzug von 10 – 20 % auf den vereinbarten Reisepreis angesetzt und berechnet.
     
    „Beim Bergfreund“ als Gastgeber ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Wohnung, wenn möglich, weiter zu vermieten. Kann der Gast gegenüber Beim Bergfreund nachweisen, dass wir keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatten, muss er keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen. Zur Beweislast ist der Gast verpflichtet.
     
  7. Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor, die Reservierung vom Eingang einer Vorausanzahlung abhängig zu machen.
     
  8. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, z.B. unter Hanse-Mercur, ReiseversicherungsAG, www.hmrv.de/hanse
     
  9. Die Ferienwohnung gilt am Anreisetag ab 15:00 Uhr als bereitgestellt.
     
  10. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung um 10:00 Uhr zu verlassen.

Hier können Sie die AGB als PDF-Datei downloaden:

» Download AGB - DTV (agb-dtv.pdf - 30 KB)